PRESSEMITTEILUNG
DAK Gesundheit riskiert hessenweite Versorgung der Krankenfahrten

Kassel: Die Krankenkasse DAK Gesundheit hat den Rahmenvertrag für Krankenfahrten mit dem Fachverband Pkw-Verkehr Hessen e.V. zum 31.12.2024 gekündigt. Die hessischen Beförderungsunternehmen sollen ab dem 01.01.2025 neue Verträge zu wesentlich schlechteren Konditionen erhalten. Der Fachverband Pkw-Verkehr Hessen e.V. hat die gesamte hessische Krankenbeförderungsbranche dazu aufgerufen, keine Knebelungsverträge mit der DAK Gesundheit einzugehen. Der Kostendruck ist hoch. Die Branche benötigt daher eine Erhöhung ihrer Krankenfahrten-Vergütungen und keine Kürzung. „Eine unter Spardruck stehende DAK Gesundheit darf sich nicht auf dem Rücken der Beförderungsbranche und zu Lasten ihrer eigenen Versicherten gesundstoßen wollen", so Mathias Hörning, der Geschäftsführer des hessischen Fachverbandes.

In Hessen wächst daher massiv der Widerstand. Zahlreiche Beförderungsunternehmen haben sich zu einer regionalen "Interessengemeinschaft für faire Vergütungen von Krankenfahrten für die DAK Gesundheit" zusammengeschlossen und lehnen die Kürzungsverträge der DAK Gesundheit kategorisch ab. Da der Verbund ein breites hessisches Gebiet (vertragslos) abdeckt, wird es für die DAK Gesundheit in diesen Gebieten kaum zu schaffen sein, die Mobilitätsversorgung für ihre Versicherten zu gewährleisten.

Folglich wird es ab dem 01.01.2025 dazu führen, dass DAK-Versicherte vielerorts keinen Fahrdienst mehr finden werden. Es sei denn, die DAK Gesundheit lenkt noch rechtzeitig vor dem Jahreswechsel ein und bietet den Fahrdienstleistern faire Verträge zu auskömmlichen Vergütungen statt Kürzungen an, was auch den DAK-Versicherten, die zu ihren medizinisch notwendigen Behandlungseinrichtungen gelangen müssen, zu wünschen wäre. Daher hofft der hessische Branchenverband immer noch auf ein rechtzeitiges Einlenken der DAK Gesundheit, die ihr Bewusstsein dafür schärfen muss, dass auch die Beförderungsunternehmen unter einem enorm hohen Kostendruck stehen und Kürzungen keineswegs möglich sind.

Das Jahr 2024 war geprägt von erheblichen Preissteigerungen. Die Anschaffungskosten der Fahrzeuge sind massiv gestiegen. Die Beiträge für die KFZ-Versicherungen erreichen Höchststände. Stark gestiegene Preise für Ersatzteile und Löhne in den Werkstätten sind für die extrem angestiegenen Reparaturkosten verantwortlich. Auch die schleppende Versorgung der Werkstätten mit Ersatzteilen sorgen für immer längere Reparaturzeiten, somit für höhere Kosten für den Nutzungsausfall. Reifen haben sich im Anschaffungswert mehr als verdoppelt. Zudem wird ab dem 01.01.2025 der gesetzliche Mindestlohn steigen und die höheren Arbeitgeberabgaben bei den Krankenkassenbeiträgen werden das kommende Jahr zusätzlich belasten.

Wie sollen die Beförderungsunternehmen gesetzliche Vorschriften einhalten, die gestiegenen Kosten kompensieren und die anstehende Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohnes stemmen, wenn die DAK Gesundheit im Gegenzug die Vergütungssätze kürzen will? Das ist verantwortungslos und gefährdet eine ganze Branche. Die Beförderungsunternehmen benötigen für zeitaufwändige Krankenfahrten angemessene Entgelte, da sie ansonsten in eine betriebliche Schieflage gebracht werden. Krankenfahrten sind systemrelevant für eine immer älter werdende Gesellschaft, die auf die Dienstleistung des Gewerbes angewiesen ist. Die Beförderungsunternehmen werden folglich gebraucht. Mit Knebelungsverträgen ihre Existenz zu gefährden und sie damit zwangsläufig vom Markt zu verdrängen, ist geradewegs fahrlässig.

Was bedeutet das in der aktuellen Situation für DAK-Versicherte? Damit DAK-Versicherte auch weiterhin zu ihren medizinischen Behandlungseinrichtungen befördert werden können, bestehen ab dem 01.01.2025 folgende Möglichkeiten:

DAK-Versicherte wechseln ihre Krankenversicherung zu einer Krankenkasse, die weiterhin mit den hessischen Krankenbeförderungsunternehmen rahmenvertraglich abrechnet. DAK-Versicherte treten zunächst in Vorkasse. Als Versicherte/r der gesetzlichen Krankenversicherung haben sie einen Anspruch auf Übernahme der Fahrkosten nach § 60 SGB V, wenn sie im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse aus zwingenden medizinischen Gründen notwendig sind und vom Arzt verordnet werden. Sie erhalten von ihrem Arzt eine Verordnung für eine Krankenbeförderung und von unseren Beförderungsunternehmen abrechnungskonforme Dokumente wie eine Quittung oder eine Rechnung, die sie nach der Beförderung bei ihrer Krankenkasse DAK-Gesundheit zwecks Erstattung einreichen können.

Es bleibt am Ende für alle zu hoffen, dass es nicht dazu kommen wird und die DAK Gesundheit von ihren vollkommen inakzeptablen Kürzungsplänen Abstand nimmt und die prekäre Lage noch rechtzeitig abwendet.

Kassel, 16.12.2024