3. PRESSEMITTEILUNG zum Tarifkonflikt in der hessischen Krankenbeförderungsbranche

Erneuter Appell an die Aufsichtsbehörden: DAK schließt Versorgungslücken mit illegalen Fahrdienstbetrieben

Kassel. Der Fachverband PKW-Verkehr Hessen eV erhebt weitere schwere Vorwürfe gegen die Krankenkasse DAK Gesundheit. Die DAK Gesundheit versucht nicht nur, hessische Taxiunternehmen, die der Tarifpflicht in ihren jeweiligen Pflichtfahrgebieten unterliegen, durch Knebelverträge zur Umgehung der geltenden Taxitarifpflicht durchzusetzen. Mittlerweile schließt sie ihre Versorgungslücken mit Fahrdienstbetrieben, die keine Zulassung für die Krankenbeförderung haben.

Nachweislich überprüft die DAK Gesundheit bei ihren Vertragsschließungen keine Zulassungsvoraussetzungen. Sie gehen Verträge mit Fahrdienstbetrieben ein, die keine gültige Genehmigung für die gewerbliche Personenbeförderung besitzen. Gerade unter dem Gesichtspunkt des Versicherungsschutzes für die eigenen Versicherten muss diese fahrlässige Praxis unterbunden werden. Sollte es im Rahmen einer Krankenfahrt zu einem Unfall kommen, sind schwerwiegende Folgen absehbar.

Versicherte, die aufgrund ihres angeschlagenen Krankheitszustandes auf eine Krankenfahrt angewiesen sind, müssen darauf vertrauen können, dass Krankenkassen ihre Sorgfaltspflicht erfüllen und Verträge mit konzessionierten Fahrdienstbetrieben schließen, die die Sicherheit und Zuverlässigkeit einer Krankenfahrt gewährleisten.

Die DAK Gesundheit ist dazu verpflichtet, die Vertragsvoraussetzungen zu überprüfen, ob der Träger eine gültige Konzession besitzt. Nur dann können sie sicherstellen, dass für ihren Versicherten ein Insassen-Versicherungsschutz besteht, die Fahrer/Innen einen gültigen Personenbeförderungsschein haben und strenge Vorgaben wie Lenk- und Ruhezeiten, Prüf- und Wartungsintervalle eingehalten und sichere Fahrzeuge vorgehalten werden. Diese Mindestkriterien nicht zu überprüfen, geradewegs zu missachten, ist – erst recht von einer Körperschaft des öffentlichen Rechts – ein grober Rechtsverstoß.

Überdies untergräbt die DAK Gesundheit ihr eigenes Gesundheitssystem. Sie schließt Verträge mit illegalen Anbietern ab, die weder in das Sozialsystem einzahlen, noch ihre Krankenkassenabgaben ordnungsgemäß abführen. Die DAK Gesundheit schadet damit nicht nur ihr eigenes System, sondern benachteiligt mit weitreichenden Konsequenzen konzessionierte Betriebe, die entgegen der Kostenstruktur illegal tätiger Betriebe die unbilligen Vertragsangebote der DAK Gesundheit wirtschaftlich ablehnen müssen, da sie gesetzeskonform ihre Sozialabgaben in das Kassensystem abführen, den gesetzlichen Mindestlohn für Ihr Fahrpersonal einhalten, hohe Versicherungsprämien zum Schutz der Insassen entrichten und für ihre zugelassenen Steuern und Mietwagen strenge, kostenintensive Auflagen erfüllen Müssen.

Zudem wird mit diesen unlauteren Mitteln die aktuelle Tarifauseinandersetzung in der hessischen Krankenbeförderungsbranche unfair ausgehebelt, weil gesetzliche und marktwirtschaftliche Regeln von der DAK Gesundheit missachtet und unterlaufen werden.

Der Fachverband PKW-Verkehr Hessen fordert daher erneut die Aufsichtsbehörden auf, die rechtunterwandernde Praxis der DAK Gesundheit unverzüglich zu stoppen. Auch eine unter Spardruck stehende Krankenkasse darf keine Schwarzarbeit fördern und auf illegale Unternehmen zurückgreifen, die ohne gültige Gewerbegenehmigung und ohne gültigen Versicherungsschutz kranke, hilfsbedürftige Menschen zu ihren medizinisch notwendigen Behandlungseinrichtungen befördern.

Kassel, den 20.01.2025

Pressekontakt:
Fachverband PKW-Verkehr Hessen eV
Pressesprecher: Mathias Hörning
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